Mobile Förderung für Kinder

Sollten Sie Auffälligkeiten in der Entwicklung oder im Verhalten Ihres Kindes feststellen und gezielte Hilfen suchen, können Sie sich gerne an mich wenden: 

telefonisch

49 1522 8699751

 

oder per email

ingrid.heithoff@t-online.de

 


Die Kosten

 

Die heilpädagogische Förderung von Klein- und Vorschulkindern kann auf Grundlage des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) unabhängig vom Einkommen der Eltern beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) beantragt werden und ist somit kostenfrei.

 

Bei der Antragstellung beraten wir Sie gerne.