Ambulante und mobile Förderung für Kinder und Jugendliche

Sollten Sie Auffälligkeiten in der Entwicklung oder im Verhalten Ihres Kindes feststellen und gezielte Hilfen suchen, können Sie sich gerne an die heilpädagogische Praxis in Neuss wenden: 

Gerne telefonisch

0 21 31 - 367 97 28

 

oder einfach per 

E-Mail

 


Die Kosten

 

Die heilpädagogische Förderung von Klein- und Vorschulkindern kann auf Grundlage des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) unabhängig vom Einkommen der Eltern beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) beantragt werden und ist somit kostenfrei.

 

 

Bei der Antragstellung beraten wir Sie gerne.

Rufen Sie uns einfach an: 0 21 31 - 367 97 28

 

Natürlich ist es auch möglich, Fördermaßnahmen auf eigene Kosten aufzunehmen.