Die heilpädagogische Förderung von Klein- und Vorschulkindern kann auf Grundlage des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) unabhängig vom Einkommen der Eltern beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)
beantragt werden und ist somit kostenfrei.
Bei der Antragstellung beraten wir Sie gerne.