Die heilpädagogische Förderung von Klein- und Vorschulkindern kann auf Grundlage des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) unabhängig vom Einkommen der Eltern beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) beantragt werden und ist somit kostenfrei.
Bei der Antragstellung beraten wir Sie gerne.
Rufen Sie uns einfach an: 0 21 31 - 367 97 28
Natürlich ist es auch möglich, Fördermaßnahmen auf eigene Kosten aufzunehmen.